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Artikel vom: 07.12.2021

CDU wehrt sich gegen Generalverdacht von Grünen

Die Abrechnungsaffäre bei Bündnis 90/die Grünen im Kreistag muss auch konkrete Auswirkungen in Kamen haben, lässt die CDU-Fraktion verlauten. Den Ansatz die Abrechnungspraxis selbstständiger Fraktionsmitglieder offen zu legen, ist für die CDU-Fraktion Kamen gar kein Problem. Er kann aber an den schutzwürdigen Interessen von anderen Ratsmitgliedern vorbeigehen.



(Foto CDU Kamen ) 

„Dass die Grünen ein Problem in ihren Reihen haben, kann nicht dazu führen, dass selbstständige Personen nun offene Aussagen machen müssen, die Rückschlüsse auf ihre geschäftlichen und privaten Einkünfte zulassen“, sagt Ralf Eisenhardt CDU-Fraktionsvorsitzender im Kamener Stadtrat. Grundsätzlich sei es vom Verordnungsgeber richtig, dass Ersatzansprüche für Verdienstausfälle gewährt würden. Es sei wichtig, dass auch Selbstständige und Arbeitnehmer/-innen für die aufwändige Arbeit als Mitglied eines kommunalen Gremiums gewonnen werden können. 


Zur Abrechnungspraxis der Ratsmitglieder in der Kamener CDU-Fraktion, die selbstständig waren oder sind zeigt die CDU-Fraktion offen auf: Aktuell führen die Ratsmitglieder Heinrich Kissing und Stefan Helmken selbstständige Gewerbe. Beide rechnen keine Verdienstausfälle gegenüber der Stadt Kamen ab und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan. Susanne Middendorf, die bekanntermaßen ein Hörgeräteakustikstudio in Kamen leitete, und Ralf Eisenhardt selbst waren bis vor kurzer Zeit, über mehrere Jahre selbstständig. Auch sie haben in der Vergangenheit nie einen Verdienstausfall gegenüber der Stadt geltend gemacht. Kissing, Helmken, Middendorf und Eisenhardt sehen sich von den Grünen in eine Diskreditierung gedrängt. Das sei nicht in Ordnung und daher legten sie dies nun offen.


Bedenken und Sorgen der Bürgerschaft zu einer Nimmhaltung auszuräumen sei nun die Aufgabe von Bündnis 90/die Grünen, in deren Reihen dieses Problem nun aufgetreten sei. Die CDU-Fraktion lasse Ratsmitglieder aber von den Grünen nicht unter Generalverdacht stellen. Für alle anderen Fraktionen sieht der CDU-Fraktionschef maximal einen Prüfungsauftrag für das Rechnungsprüfungsamt. Das Rechnungsprüfungsamt könne die Abrechnungspraxis von Ratsmitgliedern überprüfen und dazu zunächst in nicht öffentlicher Sitzung auch berichten. Wie ein qualifizierter Nachweis eines anzuwendenden Stundensatzes für die Abrechnung von Verdienstausfällen von Selbstständigen aussehen kann, sollte die Stadtverwaltung in Ruhe prüfen. Dann sei auch die CDU-Fraktion bereit, ein solches Vorgehen mitzutragen. Allerdings müsse ein solcher Nachweis, der in Abstimmung mit der Finanzverwaltung erarbeitet werden müsse, auch durchführbar sein und nicht als Schnellschuss erfolgen.


Sollte es sich bewahrheiten, dass tatsächlich aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreistags- oder Ratsmitglied jemand unverhältnismäßig Verdienstausfälle, egal aus welcher Fraktion, abgerechnet hat, fordert die CDU-Fraktion diese Person zum Rücktritt auf. Zum konkreten Fall äußert Eisenhardt: „Für die CDU-Fraktion wirft der Umstand, dass ein selbstständiger Unternehmer die Zeit findet in drei ehrenamtlichen Parlamenten, dazu auch noch im Kreis als Fraktionsvorsitzender, parallel tätig zu sein, ohnehin Fragen auf.  Die Höhe der Abrechnungssummen, wie sie in der Diskussion stehen, sind für eine ehrenamtliche Tätigkeit ebenfalls ziemlich fragwürdig.“ 


Merkwürdig ist es seitens der Fraktionsführung vom Bündnis 90/die Grünen aus einem Fehlverhalten aus den eigenen Reihen eine politische Verpflichtung aller Ratsmitglieder im Kamener Stadtrat abzuleiten. Zweitens bedauert die CDU-Fraktion, dass die Grünen hier in bilateralen Absprachen mit einer Fraktion einen Verhaltenskodex für alle Ratsmitglieder herbeiführen wollen. Genau für diese Umstände sei der Ältestenrat, in dem alle Fraktionen vertreten sind, zuständig.


Zusammen gefasst: Die CDU-Fraktion kann und will sich einer Überprüfung der Abrechnungspraxis der Ratsmitglieder nicht verwehren. Dazu bedarf es jedoch nur eines einfachen Auftrages an das Rechnungsprüfungsamt. Alles weitere ergeben sich aus dem Prüfungsergebnis.


 






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